Stipendium für den Fernlehrgang Abitur in Baden-Württemberg

Stipendium für den Fernlehrgang Abitur

Das Lernzentrum am Killesberg vergibt jährlich ein Stipendium für den Fernlehrgang Abitur in Baden-Württemberg.

Wir sprechen damit besonders Teilnehmerinnen und Teilnehmer an, die die Oberstufe oder sogar das Abitur abgebrochen haben und es so schnell wie möglich doch noch nachholen wollen. Bewerben kann sich jedoch grundsätzlich jeder, der den Kriterien entspricht.

Bewerbungsfrist / Laufzeit des Stipendiums

Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2024 für das Schuljahr 2024/2025 (Beginn des Fernlehrgangs ab 1. August 2024). Das Stipendium läuft ein Jahr lang bis zum 31. Juli 2025, der Fernlehrgang kann kostenpflichtig verlängert werden.

Die Stipendien werden jährlich neu ausgeschrieben. Die endgültige Auswahl und Bekanntgabe der Stipendiaten durch das Lernzentrum am Killesberg erfolgt im Juli 2024.

Bewerbung

Die Vergabe des Stipendiums setzt eine Bewerbung über unsere Website voraus:

Zu einer vollständigen Bewerbung gehören:

Das Lernzentrum am Killesberg vergibt das Stipendium nach Abstimmung in einer eigenen Auswahlkommission. Kriterien für die Auswahl sind neben einem Schulzeugnis mit einer Durchschnittsnote von 2,5 und besser ein überzeugendes Motivationsschreiben und ein Lebenslauf, der darauf hindeutet, dass Ausdauer und Selbstdisziplin für einen Fernlehrgang vorhanden sind und zum Ziel führen können.

Auswahlverfahren

Wir berücksichtigen außerdem weitere Kriterien wie den bisherigen Werdegang, Auszeichnungen, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika, außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie bspw. eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales oder politisches Engagement, Mitarbeit in Verbänden oder Vereinen, sowie weitere persönliche oder familiäre Umstände.

Mitarbeit und Motivation

Es wird eine überdurchschnittlich gute und selbständige Mitarbeit in allen Fächern erwartet, sowie die regelmäßige Teilnahme an Klausuren, die die berechtigte Hoffnung wiederspiegeln, das Abitur bestehen zu können. Unsere Stipendiat:innen schreiben bei uns einen monatlichen Blog, auch das muss man können und wollen.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.